Neuanschluss
Die Hausanschlussnische (DIN 18012-5.5.4.2) sollte so nah wie möglich an der Außenwand sein. Eine Überbauung für diesen Bereich ist zugelassen. Die Maße vom Hausanschlussraum richten sich nach der Anzahl der vorgesehenen Anschlüsse. Ein Hausanschlussraum muss mind. 2,0 m lang und 2,1 m hoch sein. Die Breite muss mind. 1,5 m bei Belegung einer Wand und mind. 1,8 m bei Belegung gegenüberliegender Wände betragen.
Die Zuleitung zum Hausanschlusskasten muss kurzgehalten sein. Der Hausanschlussraum ist mit einer abschließbaren Tür nach DIN 18100 mit einer Breite von 875 mm und einer Höhe von 2000 mm zu versehen. Jeder Hausanschlussraum ist an seinem Zugang mit der Bezeichnung „Hausanschlussraum“ zu kennzeichnen. Die freie Durchgangshöhe unter Leitungen und Kanälen darf im Hausanschlussraum nicht kleiner als 2,00 m sein. Der Schutzpotentialausgleich und gegebenenfalls die erforderlichen Elektroinstallationen sind nach den Normenreihen DIN VDE 0100 (VDE 0100) und DIN VDE 0800 (VDE 0800) auszuführen.
Die Türe zum Hausanschlussraum oder Treppenhaus muss bei Gebäudeklasse 3 (in der Regel mehr als zwei Wohneinheiten/Nutzungseinheiten) in Brandschutzklasse T 30RS (umlaufende Dichtung) ausgeführt sein. (LAR 3.2.2) Wände, an denen Anschluss- und Betriebseinrichtungen befestigt werden, müssen den zu erwartenden mechanischen Belastungen entsprechen und aus nicht brennbarem Material gemäß DIN 4102 ausgebildet sein und eine ebene Oberfläche aufweisen. Die Mindestwanddicke muss 60 mm betragen. (DIN 18012-5.5.1) Das Hausanschlusskabel darf nicht durch brennbare Wände geführt werden. Sollte dies nicht möglich sein muss die Hausanschlusssicherung in einer Außenhausanschlusssäule bzw. als Hausanschluss im Unterputzgehäuse in der Außenwand untergebracht sein.
Hausanschlusskästen und alle netzseitig in die Hausanschlusskästen eingeführten Kabel müssen auf nichtbrennbaren und lichtbogenfesten Baustoffen angebracht werden. Ist dies nicht möglich, so müssen diese von brennbaren und nicht lichtbogenfesten Baustoffen durch eine lichtbogenfeste Unterlage getrennt sein, die allseitig mindestens 150 mm übersteht. Als lichtbogenfest kann z. B. eine 20 mm dicke Fiber-Silikatplatte angesehen werden. (VDE-AR-N 4100:2019-04 5.2.2)
Die Anordnung der Hausanschlusswand bzw. die Größe vom Hausanschlussraum sind so zu planen, dass vor der mit 30 cm Tiefe anzunehmende Zone für die Anschluss- und Betriebseinrichtungen eine Bedienungs- und Arbeitsfläche mit einer Tiefe von 1,2 m vorhanden ist. Um den Hausanschlusskasten sind allseitig 30 cm frei von Einrichtungen zu halten (siehe Bild Seite 4 oben). Grundsätzlich dürfen ausschließlich Hausanschlusskabel der Klasse Brandschutzklasse Eca oder höherwertig verwendet werden (nach LAR – Standard Kabel beim SWSee entsprechen dieser Norm) Neuerrichtung Freileitungshausanschluss entspricht nicht unserem Standard – falls erforderlich mit der Fachabteilung klären. Es gelten die Anforderungen nach DIN VDE 0211.
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