Marktstammdatenregister
Wichtige Informationen und Kontakte zum verpflichtenden Register der Bundesnetzagentur.
Anmeldung im Marktstammdatenregister
Das Marktstammdatenregister hat zum 31. Januar 2019 das PV-Meldeportal sowie das Anlagenregister abgelöst. Für alle Betreiber einer Stromerzeugungsanlage oder eines Stromspeichers, ist die Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA) Pflicht.
Jeder Betreiber und jede Anlage müssen registriert werden. Für Anlagen, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb gegangen sind, endete die zweijährige Frist zur Anmeldung am 31. Januar 2021.
Ist keine Registrierung für Betreiber oder Anlagen erfolgt, können die Auszahlungen zu Einspeisevergütung, Förderung, Marktprämie oder andere Zuschläge (nach EEG und KWK) ausgesetzt werden.
Denken Sie also auch an Ihre Anmeldung. Diese können Sie hier ausführen:
Pflicht für Betreiber aller Stromerzeugungsanlagen
Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist das zentrale Register für alle Stromerzeugungsanlagen sowie für alle Stromspeicher in Deutschland. Als Betreiber einer Stromerzeugungsanlage sind Sie gesetzlich verpflichtet, sich und Ihre Anlagen in diesem Portal zu registrieren – unabhängig davon, ob Ihre Anlage bereits in einem früheren Register aufgenommen wurde oder nicht.
Die BNetzA setzt mit diesem Register die "Verordnung über die Registrierung energiewirtschaftlicher Daten" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 10. April 2017 um.
Das Register finden Sie unter www.marktstammdatenregister.de.
Informationen für Einspeiser
Formulare, Checklisten und Informationen zur Anmeldung Ihrer Stromerzeugungsanlage
Bei Fragen zum Marktstammdatenregister, gibt die BNetzA Auskunft:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Telefon +49 (0)228 14 33 33
Telefax +49 (0)228 14 33 34
www.marktstammdatenregister.de/kontakt