Häufige Fragen (FAQ) - Wärmepumpe
Informationen zur Wärmepumpe
Eine elektrische Wärmepumpe bedarf der vorherigen Beurteilung und Zustimmung des Netzbetreibers.
Bitte beauftragen Sie einen, bei einem Versorgungsunternehmen, eingetragenen Elektriker mit der Anmeldung Ihrer Wärmepumpe über unser Netzportal www.ulm-netze.de/netzportal.
Benötigt wird die elektrische Leistung Ihrer Wärmepumpe und der Zusatzheizung.
Sollte ein reduziertes Netzentgelt nach §14a EnWG gewünscht sein, so muss für die Verbrauchseinrichtung (z. B. Wärmepumpe, elektrische Ladesäule) ein eigener Zähler, sowie ein Tarifsteuergerät (TRE) eingebaut werden. Die Anlage muss durch das EVU steuerbar sein.
Soll die Wärmepumpe mit dem Strom einer bestehenden Erzeugungsanlage versorgt werden, so muss hierfür das Messkonzept der Erzeugungsanlage geändert werden. Sprechen Sie bitte Ihre Elektrofachfirma an.