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Bauwasser

Schon vor Baubeginn stehen wir Ihnen als Partner zur Seite. Für die Umsetzung Ihres Bauvorhabens erfahren Sie hier alles was Sie zur Beantragung eines Bauwasser Anschlusses benötigen.

Bauwasser

Die Beantragung des Bauwassers erfolgt in der Regel durch Ihr Bauunternehmen. Für die Versorgung Ihres Grundstücks mit Bauwasser gibt es drei Varianten:

  1. Über den nächsten Unterflurhydranten mit Standrohrwasserzähler.
  2. Über einen vorverlegten Trinkwasser-Netzanschluss: Wenn zu Baubeginn ein Abwasseranschluss erstellt wird, kann ein Trinkwasser-Netzanschluss in das Grundstück verlegt und dort eine Bauwasserzapfstelle eingerichtet werden.
  3. Über einen getrennten Trinkwasser-Netzanschluss: Wird ein bestehendes Gebäude abgerissen, macht es Sinn, das Bauwasser über den vorhandenen Trinkwasser-Netzanschluss zu beziehen. Dieser wird an der Grundstücksgrenze getrennt. An die getrennte Leitung wird ein Bauwasser-zähler, der vor Frost und mechanischer Zerstörung geschützt sein muss, angebracht.

1. Kundeneigener Schacht

Anschluss Vorabverlegung:

Der Übergabeschacht muss frostsicher sein und dient zum Schutz vor mechanischer Zerstörung des Zählers.

Wenn Sie den Bauwasserzähler nicht mehr benötigen, senden Sie uns eine kurze E-Mail mit

  • Zählernummer
  • Baustellenanschrift
  • Kontaktdaten

an rb-zaehlerwechsel@swu.de.

Achtung: Bitte beachten Sie insbesondere die Hygienevorschriften nach Technischem Regelwerk sowie die zeitliche Befristung der Entnahme.

2. Standrohr

Sie brauchen einen vorübergehenden Wasseranschluss, z.B. auf Ihrer Baustelle? Das geht entweder bei Unterflurhydranten über ein Standrohr oder bei Oberflurhydranten mit einer Entnahmegarnitur.

  • Abholung des Standrohres direkt bei H. Simon, Rufnummer 0731 166-2020 oder Herr Payer Rufnummer 0731 166-2031, in der Karlstr. 1, 89073 Ulm , Einfahrt Nordtor, Lager Untergeschoss

Achtung: Bitte beachten Sie insbesondere die Hygienevorschriften nach Technischem Regelwerk sowie die zeitliche Befristung der Entnahme.

Denken Sie auch an die Einholung der verkehrsrechtlichen Anordnung bei Ihrer Stadt/Gemeinde.