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FAQ Balkon-PV-Anlagen

Die häufigsten Fragen
Was ist eine Balkon-PV-Anlage?
Welche Vorteile bietet eine Balkon-PV-Anlage?
Welche Leistungsgrenzen gelten für Balkon-PV-Anlagen?
Werden mehrere Balkon-PV-Anlagen bei der Bestimmung der Leistungsgrenzen zusammengerechnet?
Was gilt, wenn eine PV-Anlage die Leistungsgrenze einer Balkon-PV-Anlage überschreitet?
Was gilt bei einem Zubau einer Balkon-PV-Anlage zu einer bereits bestehenden Balkon-PV-Anlage?
Was gilt beim Zubau einer Balkon-PV-Anlage zu einer auf dem gleichen Grundstück bereits bestehenden (Nicht-Balkon-)PV-Anlage oder umgekehrt?
Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten für Balkon-PV-Anlagen?
Sind die durch das Solarpaket I angepassten Regelungen für Balkon-PV-Anlagen auch auf Bestandsanlagen anzuwenden?
Muss der Netzbetreiber über die Errichtung einer Balkon-PV-Anlage informiert werden?
Muss die Bundesnetzagentur über die Errichtung einer Balkon-PV-Anlage informiert werden?
Benötigt man für die Errichtung einer Balkon-PV-Anlage eine Baugenehmigung?
Benötigt man für die Errichtung einer Balkon-PV-Anlage die Zustimmung des Vermieters oder der Wohnungseigentümergemeinschaft?
Benötigt man für die Errichtung einer Balkon-PV-Anlage die Zustimmung des Nachbarn?
Welche Rechtsfolgen drohen bei Pflichtverstößen im Rahmen des Netzanschlusses?
Besteht ein Anspruch auf Anschluss von Balkon-PV-Anlagen an das Stromnetz für die allgemeine Versorgung?
Wo genau liegt der Netzverknüpfungspunkt für Balkon-PV-Anlagen?
Welche technischen Vorgaben müssen beim Netzanschluss von Balkon-PV-Anlagen beachtet werden?
Darf eine Balkon-PV-Anlage über eine sog. Schutzkontaktsteckdose (Haussteckdose/Schuko Steckdose) angeschlossen werden?
Muss eine Balkon-PV-Anlage zwingend von einer Fachkraft in Betrieb gesetzt werden?
Müssen Balkon-PV-Anlagen für den Netzbetreiber fernsteuerbar sein?
Ist für den Betrieb einer Balkon-PV-Anlage eine besondere Messeinrichtung erforderlich?
Wer ist für den Einbau bzw. die Wartung des (Zweirichtungs-)Zählers zuständig?
Wer trägt die Kosten für die erforderliche Messeinrichtung?
Welche Rechtsfolgen drohen bei Pflichtverstößen im Rahmen des Anschlusses?
Kann für den Strom, der in einer Balkon-PV-Anlage erzeugt und in das Stromnetz für die allgemeine Versorgung einspeist wird, eine finanzielle Förderung nach dem EEG beansprucht werden?
Welche Voraussetzungen muss eine Balkon-PV-Anlage erfüllen, damit der Anspruch auf finanzielle Förderung nach dem EEG entsteht?
Wie lange kann eine finanzielle Förderung nach dem EEG beansprucht werden?
Wie hoch ist die finanzielle Förderung nach dem EEG?
Kann ich auf meinen finanziellen Förderanspruch verzichten?
Welche Rechtsfolgen drohen bei Pflichtverstößen im Rahmen der EEG-Einspeisung?
Müssen Balkon-PV-Anlagen im Marktstammdatenregister registriert werden?
Gibt es sonstige Mitteilungspflichten des Anlagenbetreibers gegenüber dem Netzbetreiber?
Wie erfährt der Netzbetreiber von meiner Balkon-PV-Anlage?
Welche Rechtsfolgen drohen bei Pflichtverstößen im Rahmen der Mitteilungspflichten?
Ist mit weiteren Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen zu rechnen?

Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen FAQ lediglich um rechtlich unverbindliche Hinweise handelt. Eine Rechtsberatung erfolgt damit nicht. Dementsprechend übernehmen wir für die hier getroffenen Aussagen keinerlei Haftung. Sollten Sie eine Rechtsberatung im Einzelfall wünschen, wenden Sie sich bitte an eine Rechtsvertretung Ihres Vertrauens.

Stand der FAQ: 24.06.2023